SPD Bamberg-Gaustadt

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MdB Andreas Schwarz: Ampel stärkt Pflegestudium und die Eltern kranker Kinder

Veröffentlicht am 24.10.2023 in Bundespolitik

„Die Ampel-Koalition setzt weiter zahlreiche Verbesserungen in der Pflege um“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Andreas Schwarz zur Verabschiedung des Pflegestudiumstärkungsgesetzes im Deutschen Bundestag. Mit dem Kern dieses Gesetzespakets wird die hochschulische Pflegeausbildung durch die Umwandlung in ein duales Studium sowie die Einführung einer Ausbildungsvergütung gestärkt und damit für Abiturientinnen und Abiturienten deutlich attraktiver gemacht.

Andreas Schwarz: „Mit der Aufwertung der hochschulischen Ausbildungsvariante um Ausbildungsinhalte, die künftig zur selbständigen Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten berechtigen, setzt die Ampel einen Meilenstein bei der Weiterentwicklung des Pflegeberufes.“ Bei der Pflege von Menschen mit demenziellen Erkrankungen, Diabetes und chronischen Wunden können die so ausgebildeten Pflegefachkräfte künftig auch Tätigkeiten ausführen, die bislang Ärzten vorbehalten waren“, erläutert der SPD-Abgeordnete. 

Damit würden zugleich auch die Voraussetzungen für neue Modelle wie die „Community Health Nurse“ geschaffen, die vor allem im ländlichen Raum als eine Art moderne Gemeindeschwester die gesundheitliche und pflegerische Versorgung ergänzen soll. In einem weiteren Gesetz, so Schwarz weiter, soll diese Erweiterung der Kompetenz und Verantwortung demnächst auch auf die berufliche Pflegeausbildung erweitert werden.

„Das Gesetz erleichtert außerdem die Gewinnung ausländischer Pflegekräfte zur Verbesserung des akuten Personalmangels“, erläutert der Abgeordnete. Die bislang sehr bürokratischen und langwierigen Verfahren würden verschlankt, beschleunigt und bundeseinheitlicher gestaltet. 

Mit der Ausweitung der Kinderkrankentage wird zudem eine wichtige familienpolitische Verbesserung vorgenommen. „Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, erhöht die Ampel für Eltern erkrankter Kinder die Kinderkrankentage von zehn auf 15 und für Alleinerziehende auf 30. Bei stationärer Behandlung der Kinder ist der Anspruch unbegrenzt“, so Andreas Schwarz abschließend. 

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