Das Kolombarium am Bamberger Hauptfriedhof. ©Foto: Stadt Bamberg
Seit Änderung der Friedhofssatzung ist eine Verlängerung eines Grabes auf den Bamberger Friedhöfen nur noch um die gesamte Nutzungszeit von mindestens 12 Jahren möglich. Dies kritisierte SPD-Stadträtin Ingeborg Eichhorn, in der jüngsten Fraktionssitzung.
Je nachdem welcher Friedhof betroffen ist, kann ein Grab nur um 12 Jahre (Hauptfriedhof), 15 Jahre (Gaustadt), 20 Jahre (Wildensorg) oder 30 Jahre (Bug) nach Ablauf der Nutzungszeit verlängert werden. „Dies ist vor allem für viele ältere Menschen ein zu langer Zeitraum und lässt viele zögern, Gräber zu erhalten“, so SPD-Stadträtin Karin Gottschall.